Brandschutz
Ausbildung zum Brand- und Sicherungsposten gem. DGUV R113-004
Sind Ihre Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit besonderen Gefahren, wie beispielsweise Schweißarbeiten oder Arbeiten mit Gefahrstoffen oder in Silos ausgesetzt, so ist das Vorhalten von Brand- und Sicherungsposten gem. DGUV R113-004 Pflicht.
Brand- und Sicherungsposten halten sich hierbei durchgehend in der Nähe der Mitarbeiter auf, welche sich der Gefahren im Arbeitsumfeld aussetzen, um im Falle eines Arbeitsunfalls Rettungskräfte zu rufen und diese vor Ort einweisen zu können. Darüber hinaus haben ausgebildete Brand- und Sicherungsposten eine Einweisung im korrekten und sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, um Entstehungsbrände ohne Eigen- und Fremdgefährdung sicher bekämpfen zu können.
Warum sollte Ihr Unternehmen Brand- und Sicherungsposten stellen?
Um schwere Arbeitsunfälle in Ihrem Unternehmen zu vermeiden oder, falls sie eintreten, darauf korrekt zu reagieren, sind ausgebildete Brand- und Sicherungsposten unerlässlich. Neben der Erforderlichkeit, Gefährdungsbeurteilungen für jeden Mitarbeiter zu erstellen, sollten Sie Maßnahmen treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten.
Hierzu zählen die Ausbildung und Bestellung von Brand- und Sicherungsposten, ausgeübt durch mindestens einen Ihrer Mitarbeiter. Werden in Ihrem Unternehmen beispielsweise Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug durchgeführt, sollte ein Brandschutzposten bestellt werden. Die Bestellung eines Sicherungsposten ist dann notwendig, wenn Ihr Unternehmen zum Beispiel im Straßenbau tätig ist oder Gerüstarbeiten vornimmt.
Ein Beispiel: Einer Ihrer Mitarbeiter stürzt bei Gerüstarbeiten aus 3 Meter Höhe. Ihr Sicherungsposten setzt in diesem Fall umgehend einen Notruf ab und führt erste Hilfe durch.
Ziel unserer Ausbildung und Schulungsinhalte
In unserer Ausbildung erhalten Ihre Mitarbeiter das nötige Fachwissen, welches benötigt wird, um die Aufgaben des Brand- und Sicherungspostens auszuüben. Ihnen werden besondere Gefahren vermittelt und in praktischen Anwendungsfällen Schulungsinhalte nähergebracht. Die Ausbildung umfasst folgende Themen:
- Voraussetzungen der Verbrennung
- Brennbarer Stoff
- Explosionsbereich
- Ausbreitung der Wärme
- Funkenflug Brandgefahrsituation
- DGUV 205-001 Betrieblicher Brandschutz
- Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung
- Brennbare Flüssigkeiten nach VbF
- Brandklasseneinteilung
- Notruf / Alarmierung im Werk
- Hinweisschilder
- Notausgänge
- DGUV 113 – 004 Arbeiten in engen Räumen und Behältern
- DGUV 213 – 055 und 112 Retten aus engen Räumen und Behältern
Konsequenzen bei einem Vorfall, wenn keine Brand- und Sicherungsposten vorgehalten wurden?
Sollten Sie sich dazu entschließen, keine Brand- und Sicherungsposten ausbilden zu lassen, und sollte sich unter diesen Umständen ein Arbeitsunfall ereignen, können Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft die Folge sein. Darüber hinaus wird auf Entstehungsbrände eventuell nicht rechtzeitig und richtig reagiert.
Durch unsere Ausbildung können solche Risiken verhindert oder geschmälert werden.