Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PULS 2.0 – UG

Vogelrohrsheide 63

48167 Münster

www.puls-2.de

info@puls-2.de

Tel. 0178 / 81 81 095

§ 1    Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen und Sanitätsdienste, die von PULS 2.0 UG (Gesellschafter Mario Hochmuth, Janis Kroll) nachfolgend PULS 2.0 UG, durchgeführt werden.
  2. Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform: Per Brief, E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular auf https://www.puls-2.de.
  3. Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualverabredung. Für den Umfang und die Durchführung der Schulungen und Sanitätsdienste ist neben diesen AGB oder einer Individualverabrede die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.
  4. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Für die Teilnahme für Schulungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese ist nach den Vorgaben des § 1 Ziffer 2 im Vorfeld der Schulung schriftlich an PULS 2.0 UG zu richten. Die Anmeldung zu den offenen Schulungen erfolgt durch den Teilnehmer direkt am Schulungsort.
  2. Die Anmeldung zu Schulungen nach DGUV Grundsatz 304-001 kann durch Einzel- oder Gruppenanmeldung der Teilnehmer oder des Vertragspartners erfolgen. Bei Inhouse-Schulungen nimmt der Vertragspartner eine Gruppenanmeldung vor. Bei beiden Kursarten erfolgt die Anmeldung schriftlich per Brief, WhatsApp oder E-Mail bzw. durch Anmeldung und Buchung auf der Website https://www.puls-2.de.
  3. Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zu den hier dargestellten Bedingungen zustande. Teilnehmer die ohne vorherige Anmeldung zu den Schulungen erscheinen haben kein spezielles Anrecht, werden aber je nach Buchungsvolumen berücksichtigt. Ein Kurs darf die max. Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht übersteigen.
  4. Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.

§ 3 Offene Schulungen

  1. Offene Schulungen in den angemieteten Räumlichkeiten von PULS 2.0 UG finden zu den in § 2 genannten Konditionen statt. 
  2. PULS 2.0 UG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die PULS 2.0 UG nicht zu vertreten hat – z.B. der Ausfall eines Dozenten – nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen PULS 2.0 UG sind ausgeschlossen.

§ 4 Inhouse-Schulungen

  1. Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 10 Teilnehmern je Schulung voraus.
  2. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 10 Teilnehmern je Lehrgangstag mit den aktuell geltenden DGUV-Satz (siehe § 6, 1) pro fehlenden Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
  3. Die Kosten für Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Kosten einer Stornierung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  4. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen kostenfrei gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50m² aufweist und in diesen max. 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitzmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.

§ 5 Entgelte

  1. Das Schulungsentgelt beträgt bei offenen Standardkursen sowohl für die Aus- wie auch für die Fortbildung in Erster Hilfe, sowie nach Fahrerlaubnisverordnung mit 9 Unterrichtseinheiten à 45min = 45,00 €. Weitere Kurse finden sich auf der Preistabelle auf www.puls-2.de oder nach individueller Vereinbarung. Die Schulungsentgelte sind gemäß § 4 Nr. 21 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und ist vom Teilnehmer bei Schulungsbeginn in bar zu entrichten oder online per Überweisung / PayPal zu tätigen, sofern keine Zahlung nach Rechnungsstellung schriftlich vereinbart wurde.
  2. Das Schulungsentgelt bei Inhouse-Schulungen richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen schriftlichen Vereinbarung, bzw. nach dem schriftlichen Angebot von PULS 2.0 UG und ist mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
  3. Für Seminare nach DGUV Grundsatz 304-001 der Berufsgenossenschaften (BG) gelten ergänzende Regelungen nach Maßgabe des folgenden § 6.

§ 6 Lehrgänge nach DGUV Grundsatz 304-001

  1. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV Grundsatz 304-001 für Mitarbeiter übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt seitens PULS 2.0 direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber korrekt abgestempelten Vordruck der BG vorlegen, der mit der Anmeldebestätigung versandt wird. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 45 € für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer in gleicher Höhe in € für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.

§ 7 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

PULS 2.0 UG

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 8 Stornierung von Inhouse-Schulungen

  1. Inhouse Schulungen können bis 10 Tage vor Schulungsbeginn durch den Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos schriftlich storniert werden.
  2. Bei Stornierungen im Zeitraum von 9 Tagen bis 4 Tagen vor Beginn der Inhouse Schulung werden Ausfallkosten von 25% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
  3. Bei Stornierungen im Zeitraum von 3 Tagen bis 1 Tagen vor Beginn der Inhouse Schulung werden Ausfallkosten von 50% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
  4. Bei Stornierung am Schulungstag selbst oder bei Nichtteilnahme bei laufenden Schulungen hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer das volle Schulungsentgelt (100%) zzgl. der entstandenen Nebenkosten, zu denen insbesondere auch Verwaltungskosten, Kosten für den Ausbilder / Dozenten und evtl. Raumkosten zählen, zu entrichten.
  5. Wird schriftlich ein Ersatztermin für eine Inhouse Schulung vereinbart, so hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer für die stornierte oder versäumte Schulung hingegen nur die entstandenen Nebenkosten zu tragen.
  6. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei PULS 2.0 UG.

§ 9 Fristlose Kündigung

  1. PULS 2.0 UG kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in der Schulung, insbesondere Störung des Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches, sowie aggressives Verhalten.
  • Beleidigungen und Ehrverletzungen aller Art gegenüber Teilnehmern der Schulung oder Mitarbeitern von PULS 2.0 UG, sowie gegen das Personal der Kursräumlichkeiten.
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
  • Missbrauch der Schulung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
  • Konsum von Alkohol oder verbotener Substanzen während der Schulung, bzw. deren Weitergabe an Teilnehmer der Schulung.
  • Offensichtlich Alkoholisierte und / oder unter Einfluss verbotener Substanzen stehenden Personen.
  • Personen mit extrem mangelnder Körperhygiene, die dazu führt, dass sich andere Kursteilnehmer belästigt fühlen.
  • Vorliegen einer Straftat.
  • Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
  1. Schulungsentgelte werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet.

§ 10 Teilnahmebestätigungen/ -Zertifikate

  1. Jeder Teilnehmer einer Schulung erhält nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebestätigung. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme an der entsprechenden Schulung und der vollständigen Entrichtung des Schulungsentgelts eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
  2. Ersatz-/Zweitbescheinigungen für das jeweils laufende Jahr werden gegen eine Gebühr von 15,00 € inkl. USt. und Versand, für zurückliegende Jahre gegen eine Gebühr von 20,00 € inkl. USt. und Versand ausgestellt. Die Gebühr ist unter Angabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums sowie des Begriffs „Ersatzbescheinigung“ als Verwendungszweck im Voraus auf das folgende Konto zu überweisen:
    PULS 2.0 UG
    Grenke Bank AG, IBAN DE53 20130400 0060259785
  3. Erforderlich für die Ausstellung von Ersatz-/Zweitbescheinigungen sind neben einem entsprechenden Antrag und der Zahlung der Gebühr im Voraus die Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und des genauen Schulungsdatums.
  4. Achtung: Prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Schulung wirklich bei uns (PULS 2.0) absolviert haben. Sollten Sie eine Ersatz-/Zweitbescheinigung beantragen, obwohl Sie die Schulung nicht bei uns absolviert haben, erstatten wir Ihnen die unter Ziffer 2 genannte Gebühr nicht zurück. Bei der Gebühr handelt es sich um die Bearbeitungsgebühr für den entstehenden Aufwand.
  5. Bei Schreibfehlern durch PULS 2.0 UG besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € fällig.

§ 11 Urheberrecht

  1. Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen etc. zu Schulungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. Unterlagen und Präsentationen, die ggf. auf der Webseite von PULS 2.0 UG oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht.

§ 12 Datenschutz

  1. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags gespeichert. Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist (z.B. bei BG-Abrechnung) oder Sie zuvor eingewilligt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständigem Rechnungsausgleich werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Fristen gelöscht.
  2. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie das Recht auf die unentgeltliche Auskunft über die Herkunft und den Umfang Ihrer gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an o.g. Anschrift.
  3. Auf der Website von PULS 2.0 UG unter ‚Datenschutz‘ entnehmen Sie die aktuellen Datenschutzbestimmungen für unsere Internetpräsenz.

§ 13 Haftung

  1. Haftungsansprüche gegen PULS 2.0 sind auf die Höhe des jeweiligen Schulungsentgeltes beschränkt. Weitergehende Ansprüche (mit Ausnahme der Verletzung von Kardinalspflichten, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen) sind ausgeschlossen.
  2. Für die Garderobe und persönliche Gegenstände der Schulungsteilnehmer am Schulungsort übernimmt PULS 2.0 UG keine Haftung.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das bestehende Recht der Bundesrepublik Deutschland
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten in diesem Fall die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  3. Für sämtliche Streitigkeiten wird Münster als Gerichtsstand vereinbar, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist